Grubenwasser-AG blickt fünf Jahre zurück
IBBENBÜREN. „Nichts bis herzlich wenig“ habe sich in den vergangenen fünf Jahren beim Thema Grubenwasser zum Positiven verändert, meint die Grubenwasser-Arbeitsgruppe Ibbenbüren in einer Pressemitteilung. Ausgangspunkt für diese Feststellung ist ein Zeitungsbericht aus März 2016 über eine Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses des Kreises
Steinfurt. Bemerkenswert seien unter anderem die darin zu findenden damaligen Aussagen des seinerzeitigen Kreisbaudezernenten Niederau zum Thema PCB, Chloride und Sulfate im Grubenwasser der Ibbenbürener Zeche. Er sei „nicht zuständig“ und „völlig überfordert“,
zitiert Norbert Westphal von der Grubenwasser-Arbeitsgruppe. Gleichzeitig habe die Kreisverwaltung „kurioserweise aber eher Entwarnung im Hinblick auf die Zukunft der Ibbenbürener
Gewässer“ gegeben, so Westphal.
Inzwischen wurde der Bergbau im August 2018 eingestellt. Das Grubenwasser steige jetzt aktuell seit einigen Wochen an, schreibt Westphal. „Die Genehmigung der wasserrechtlichen Erlaubnis liegt bis heute noch nicht vor. Mit der Verfüllung der Schächte hat man salamitaktikartig unumkehrbare Fakten geschaffen. Nach Meinung eines von der Grubenwasser-AG beauftragen Gutachters ist die Vorgehensweise grob sachwidrig“, so Westphal.
Und weiter: „Eine von der Grubenwasser-AG geforderte bergrechtliche Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung für den Grubenwasseranstieg
– Fehlanzeige! Die gleichartige Forderung einer Planfeststellung mit UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Dezembersitzung 2020 des Kreistages Steinfurt lief leider auch ins Leere.“
Nunmehr habe die Bezirksregierung Arnsberg in den letzten Tagen bei der verpflichtenden Bekanntgabe des Ergebnisses ihrer allgemeinen Vorprüfung erklärt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung
bei einer Grubenwassermenge von prognostizierten 8,4 Millionen Kubikmeter Grubenwasser jährlich nicht notwendig sei. „Die Betonung liegt dabei auf ‚prognostiziert‘“, schreibt Westphal. Dabei scheine die geringe Wasserführung der ohnehin schon belasteten Ibbenbürener und Hörsteler Aa keine Berücksichtigung zu finden. Dass die Bezirksregierung Arnsberg sehr bergbaufreundliche Entscheidungen treffe, „ist uns nicht wirklich neu“. Eine gewisse Hoffnung mache ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich „des Schutzes unseres Wassers in all seinen Facetten, dass zudem die Klagerechte von betroffenen Bürgern deutlich stärke“. Insgesamt betrachtet, sei das bisherige Ergebnis „einfach nur traurig“, meint die Grubenwasser-Arbeitsgruppe. „Aber ein Aufgeben ohne wesentliche Erfolge für unsere Umwelt und die Bürger kommt für die Mitglieder der Grubenwasser-AG nicht infrage.“
IVZ vom 20.02.2021