Wer zahlt nach 2018?
In einer internen Sitzung der BBI wurde am 11.12.2012 unter anderem das Thema “Ewigkeitskosten + Bergschäden” mit Fachleuten anderer Bürgerinitiativen diskutiert. Den Vorstand der BBI beunruhigt hierbei die schwache Gesetzteslage. Zwar ist das Thema Ewigkeitskosten klar geregelt worden, die oberflächennahen Bergschäden gehören jedoch nicht hierzu. Diese sollen weiterhin von der RAG AG beglichen werden. Wie hoch diese sind und wie hoch die Rücklagen hierfür sind, bleibt jedoch ein Geheimnis der RAG. Schätzungen der Fachleute gehen hier weit auseinander. Ob die Rücklagen ausreichen werden ist anzuzweifeln.
Die örtliche Presse (IVZ) hat das Thema aufgegriffen und am 13.12.2012 einen Zeitungsartikel unter der Rubrik Nachrichten verfasst. Dieser enthält auch eine interessante Stellungnahme der RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH.
Weitere nützliche Informationen zum Thema finden Sie auch unter folgenden Links:
1) Wikipedia
2) RAG-Stiftung